§ 136 StVollzGGesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
Die Behandlung des Untergebrachten in einem psychiatrischen Krankenhaus richtet sich nach ärztlichen Gesichtspunkten. Soweit möglich, soll er geheilt oder sein…
§ 48 Abs. 2 SächsPsychKHGSächsisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
Die Maßregelvollzugseinrichtungen sind so auszustatten und zu gliedern, dass eine auf die unterschiedlichen Anforderungen ausgerichtete Behandlung und Therapie…
§ 8 Abs. 2 SThUZVollzGGesetz Nr. 1743 zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach dem Therapieunterbringungsgesetz und über den Vollzug des Therapieunterbringungsgesetzes im Saarland (Saarländisches Therapieunterbringungszuständigkeits- und -vollzugsgesetz - SThUZVollzG) Vom 13. April 2011
Für die Behandlung im Übrigen gelten § 11 Absatz 2 bis 5 und § 12 des Gesetzes über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem…
§ 9 Abs. 1 Nr. 3 SächsSVVollzGInhalt des Vollzugs- und Eingliederungsplans
Teilnahme an psychiatrischen, psychotherapeutischen, psychologischen oder sozialtherapeutischen Maßnahmen,
§ 49 Abs. 1 SächsPsychKHGSächsisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
Der Maßregelvollzug hat die Aufgabe, durch eine gesicherte Unterbringung der Patientinnen und Patienten sowie deren Behandlung und Therapie die Gesellschaft vor…