§ 40 Abs. 1 SVVollzG NRWGesetz zur Regelung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen
An den Kosten für Unterbringung und Verpflegung werden die Untergebrachten nicht beteiligt.
§ 57 Abs. 1 StrUG NRWGesetz zur Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt in Nordrhein-Westfalen
An den Kosten für die Unterbringung und die Verpflegung wird die untergebrachte Person nicht beteiligt.
§ 61 Abs. 4 SVVollzG NRWGesetz zur Regelung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen
An den Kosten ihrer Unterbringung können die aufgenommenen Personen beteiligt werden. Die Kosten werden in Höhe des Betrages erhoben, der nach § 17 Absatz 1…
§ 28 Abs. 6 SächsJStVollzGSächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz
Gefangene können an den Betriebskosten der in ihrem Gewahrsam befindlichen Geräte beteiligt werden.
§ 15 Abs. 6 SächsUHaftVollzGSächsisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz
Die oder der Untersuchungsgefangene kann an den Betriebskosten der in ihrem oder seinem Gewahrsam befindlichen Geräte beteiligt werden.