§ 5 Abs. 1 UIGUmweltinformationsgesetz
Wird der Antrag ganz oder teilweise nach den §§ 8 und 9 abgelehnt, ist die antragstellende Person innerhalb der Fristen nach § 3 Absatz 3 Satz 2 hierüber zu…
§ 5 Abs. 1 SUIGSaarländisches Umweltinformationsgesetz (SUIG) Vom 12. September 2007*
1Wird der Antrag ganz oder teilweise nach den §§ 8 und 9 abgelehnt, ist die Antrag stellende Person innerhalb der Fristen nach § 3 Absatz 3 Satz 2 hierüber zu…
§ 5 Abs. 2 IFG NRWGesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Die inhaltliche Richtigkeit der Information…
§ 9 Abs. 3 IFGGesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes
Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein…
Art. 2 Abs. 3 32004D0508BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS DER EUROPÄISCHEN AGENTUR FÜR SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ AM ARBEITSPLATZ vom 4. März 2004 zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (2004/508/EG)
Jeder, selbst teilweise, ablehnende Bescheid enthält eine Begründung der Ablehnung auf der Grundlage einer der in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001…