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Der Verfassungsgerichtshof gibt dem Landtag und der Staatsregierung Gelegenheit zur Äußerung binnen einer zu bestimmenden Frist.
Der Verfassungsgerichtshof hat dem Landtag und der Landesregierung, sofern sie den Antrag nicht selbst gestellt haben, Gelegenheit zur Äußerung binnen einer zu…
Der Verfassungsgerichtshof gibt dem Landtag und der Staatsregierung Gelegenheit zur Äußerung binnen einer zu bestimmenden Frist.
Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der Verfassungsgerichtshof gibt dem Landtagspräsidenten und der Staatsregierung Gelegenheit, sich binnen einer zu…
Das Bundesverfassungsgericht gibt den anderen Antragsberechtigten sowie dem Bundestag und der Bundesregierung binnen einer zu bestimmenden Frist Gelegenheit zur…
Richtet sich die Verfassungsbeschwerde unmittelbar oder mittelbar gegen ein Gesetz, so sind dem Landtag und der Landesregierung Gelegenheit zur Äußerung zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.