§ 29 VerfGHGGesetz Nr. 645 über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) Vom 17. Juli 1958 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 2001
In der mündlichen Verhandlung kann sich der Landtagspräsident/die Landtagspräsidentin durch einen vom Landtag gewählten Bevollmächtigten/eine vom Landtag…
§ 15 Abs. 1 VerfGHGGesetz Nr. 645 über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) Vom 17. Juli 1958 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 2001
1Die Beteiligten können sich in jeder Lage des Verfahrens durch einen/eine bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt/zugelassene Rechtsanwältin oder…
§ 15 Abs. 1 RegGO SL 2026Geschäftsordnung der Regierung des Saarlandes Vom 10. Februar 2026
In Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes und dem Bundesverfassungsgericht wird die Landesregierung durch die zuständige Ministerin oder den…
Art. 94 Abs. 1 SVerfVerfassung des Saarlandes (SVerf) Vom 15. Dezember 1947
1Der Landtag ist berechtigt, jedes Mitglied der Landesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof anzuklagen, dass sie vorsätzlich die Verfassung oder ein Gesetz…
§ 35 Abs. 3 VerfGHGGesetz Nr. 645 über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) Vom 17. Juli 1958 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 2001
In der Verhandlung trägt zunächst der Landtagspräsident/die Landtagspräsidentin oder sein/ihr Beauftragter/seine/ihre Beauftragte die Anklage vor.