Art. 118 Abs. 2 SN-3975Verfassung des Freistaates Sachsen
Der Antrag auf Erhebung der Anklage muß von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Landtages gestellt werden. Der Beschluss auf Erhebung der Anklage…
Art. 80 Abs. 2 SN-3975Verfassung des Freistaates Sachsen
Der Antrag auf Erhebung der Anklage muß mindestens von einem Drittel der Mitglieder des Landtages gestellt werden. Der Beschluss auf Erhebung der Anklage…
§ 37 Abs. 1 SächsVerfGHGSächsisches Verfassungsgerichtshofsgesetz
Aufgrund eines Beschlusses des Landtages auf Erhebung der Anklage gegen ein Mitglied des Landtages oder der Staatsregierung (Artikel 118 der Verfassung des…
Art 61 Abs. 1 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem…
§ 40 SächsVerfGHGSächsisches Verfassungsgerichtshofsgesetz
Der Landtag bestimmt, wer die Anklage vor dem Verfassungsgerichtshof vertritt. § 22 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes findet entsprechende Anwendung.