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Auf Antrag bestellt die obere Vermessungsbehörde im Freistaat Sachsen freiberuflich tätige Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure zur Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure sind Beliehene.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure haben ihr Amt persönlich auszuüben sowie ihre Aufgaben und Pflichten in angemessener Zeit, unparteiisch, gewissenhaft und zuverlässig zu erfüllen. Sie sind berechtigt, das Wappen des Freistaates Sachsen auf ihrem Amtsschild zu führen.
Klagen gegen Verwaltungsakte oder deren Ablehnung oder Unterlassung sind gegen die Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu richten, die oder der sie erlassen, abgelehnt oder unterlassen hat.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure haben im angemessenen Umfang an der Ausbildung von Personen im Rahmen von vermessungstechnischen Ausbildungen nach Maßgabe der hierfür geltenden Ausbildungsvorschriften mitzuwirken.
Das Sächsische Vermessungs- und Katastergesetz vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch Artikel 15 der Verordnung vom 12. April 2021…
die im Freistaat Sachsen beliehenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure.
Die Berufsbezeichnung „Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin“ oder „Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur“ dürfen nur die von der obersten…
„Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat nachzuweisen, dass sie oder er die Voraussetzungen für die Bestellung zur Öffentlich bestellten…
die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure: die obere Vermessungsbehörde.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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