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Die Landkreise und Kreisfreien Städte nehmen die Aufgaben einer unteren Vermessungsbehörde als Weisungsaufgabe wahr. Das Weisungsrecht gegenüber den unteren Vermessungsbehörden sowie den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren ist nicht beschränkt.
Der Fachaufsichtsbehörde stehen die Rechte nach den §§ 114 und 115 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Mai 2024 (SächsGVBl. S. 500) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, zu.
Die Fachaufsichtsbehörden können die Befugnisse der unteren Vermessungsbehörde bei Gefahr im Verzug oder dann ausüben, wenn einer Weisung innerhalb der gesetzten Frist keine Folge geleistet wird.
die Durchführung der Aufsicht über die unteren Vermessungsbehörden bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach diesem Gesetz;
Die Aufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure führt die oberste Vermessungs- und Katasterbehörde.
Im Rahmen der Fachaufsicht kann sich die obere Vermessungsbehörde in geeigneter Weise über einzelne Angelegenheiten der unteren Vermessungsbehörde informieren.…
die im Saarland Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure und
Die obere Vermessungsbehörde führt im Rahmen der Aufsicht über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure regelmäßig oder anlassbezogen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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