Art. 45 Nr. 1 SächsStOGSächsisches Standortegesetz
In § 8 Nr. 6 wird das Wort „Landesdirektionen“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
Art. 33 SächsStOGSächsisches Standortegesetz
In § 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Weiterbildung im Freistaat Sachsen (Weiterbildungsgesetz – WBG) vom 29. Juni 1998 (SächsGVBl. S. 270), das…
Art. 2 SN-14014Gesetz zur Änderung des Heilberufezuständigkeitsgesetzes und eines weiteren Gesetzes
Das Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen im Freistaat Sachsen (Weiterbildungsgesetz Gesundheitsfachberufe – SächsGfbWBG) vom 4. November…
Art. 32 Nr. 2 SächsVwNGÄnderung des Weiterbildungsgesetzes
In § 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 werden die Wörter „einem Regierungspräsidium“ durch die Wörter „einer Landesdirektion“ ersetzt.
Art. 1 Abs. 2 Nr. 47 SN-18910Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Änderung der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe und weiterer Verordnungen
Die bisherigen Anlagen 23 bis 25 werden die Anlagen 26 bis 28 und die Wörter „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz…