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Das Gesetz über die Weiterbildung im Freistaat Sachsen (Weiterbildungsgesetz – WBG) vom 29. Juni 1998 (SächsGVBl. S. 270), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 2006 (SächsGVBl. S. 515, 516), wird wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 3 Satz 1 wird das Wort „Bundesanstalt“ durch das Wort „Bundesagentur“ ersetzt.
In § 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 werden die Wörter „einem Regierungspräsidium“ durch die Wörter „einer Landesdirektion“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.