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Der Staatskanzlei ist der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste unmittelbar nachgeordnet, soweit in § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nichts Abweichendes geregelt ist. Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste erbringt informationstechnische Leistungen im Auftrag der Staatsverwaltung. Er kann mit staatlichen Behörden, die nicht der Staatsregierung unterstellt sind, dem Landtag und mit kommunalen Körperschaften sowie anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Verträge über die Erbringung informationstechnischer Leistungen abschließen.
Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich der Staatskanzlei Der Staatskanzlei ist der Staatsbetrieb Sächsische…
„Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste erbringt informationstechnische Leistungen im Auftrag der Staatskanzlei und der Staatsministerien. Er kann mit…
„Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste erbringt informationstechnische Leistungen im Auftrag der Staatsverwaltung. Er kann mit staatlichen Behörden,…
informationstechnische Leistungen für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, sofern diese nicht durch den Staatsbetrieb…
In § 3 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: „Es ist Teil des Staatsbetriebs Sächsische Informatik Dienste.“
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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