Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Sächsische Verwaltungsorganisationsgesetz vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Februar 2014 (SächsGVBl. S. 47) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 8 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
In Nummer 10 werden die Wörter „Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen“ durch die Wörter „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Meißen, Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen“ ersetzt.
In Nummer 13 werden die Wörter „die Akademie für öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen“ durch die Wörter „der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste, soweit in § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b nichts Abweichendes geregelt ist“ ersetzt.
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
In Satz 2 werden die Wörter „Akademie für öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen“ durch die Wörter „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Meißen, Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen“, die Wörter „Angehörigen der Staatskanzlei und der Staatsministerien“ durch die Wörter „Bediensteten der Staatsverwaltung“ und die Wörter „Angehörigen des Staatsministeriums des Innern“ durch die Wörter „Bediensteten des Staatsministeriums des Innern“ ersetzt.
In Satz 3 werden die Wörter „der Akademie für öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen“ durch das Wort „ihr“ ersetzt.
Die folgenden Sätze werden angefügt:
„Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste erbringt informationstechnische Leistungen im Auftrag der Staatsverwaltung. Er kann mit staatlichen Behörden, die nicht der Staatsregierung unterstellt sind, dem Landtag und mit kommunalen Körperschaften sowie anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Verträge über die Erbringung informationstechnischer Leistungen abschließen.“
§ 10 wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter „ und für Europa “ gestrichen.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Im Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „und für Europa“ gestrichen.
Nummer 2 wird aufgehoben.
Die Nummern 3 und 4 werden die Nummern 2 und 3.
Absatz 2 Satz 2 und 3 wird aufgehoben.
§ 12 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Nummer 2 wird aufgehoben.
Die Nummern 3 bis 6 werden die Nummern 2 bis 5.
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
Nummer 2 wird aufgehoben.
Nummer 3 wird Nummer 2 und wie folgt gefasst:
„2. der Staatsbetrieb Staatliche Kunstsammlungen Dresden insbesondere die Bewahrung, Erforschung, Präsentation, Vermittlung und Erweiterung der Bestände, die Repräsentation wesentlicher Teile des kulturellen Erbes des Freistaates Sachsen in der gesamten Welt sowie die Förderung und Beratung nichtstaatlicher Museen,“. cc) Die Nummern 4 bis 6 werden die Nummern 3 bis 5.
§ 17 Absatz 5 wird wie folgt geändert:
Nummer 3 wird aufgehoben.
Nummer 4 wird Nummer 3.
Absatz 1 Satz 1 wird durch den folgenden Satz ersetzt:
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.