§ 40 BWahlGBundeswahlgesetz
Der Wahlvorstand entscheidet über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen und über alle bei der Wahlhandlung und bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sich…
§ 39 Abs. 3 SächsKomWOSächsische Kommunalwahlordnung
Der Wahlvorstand entscheidet über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmzettel und Stimmen sowie über sonstige bei der Feststellung des Wahlergebnisses sich…
§ 13 G Artikel 29 Abs. 6Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes
Der Abstimmungsvorstand entscheidet über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen und über alle bei der Abstimmungshandlung und bei der Ermittlung des…
§ 76 Abs. 2 BWOBundeswahlordnung
Nach Berichterstattung durch den Kreiswahlleiter ermittelt der Kreiswahlausschuss das Wahlergebnis des Wahlkreises und stellt fest Der Kreiswahlausschuss ist…
§ 69 Abs. 2 EuWOEuropawahlordnung
Nach Berichterstattung durch den Kreis- oder Stadtwahlleiter ermittelt der Kreis- oder Stadtwahlausschuss das Wahlergebnis im Kreis oder in der kreisfreien…