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Die für die Wälder aller Eigentumsarten vorhandene Standortkartierung ist nach einheitlichem Verfahren durch den Freistaat Sachsen und auf dessen Kosten fortzuschreiben.
Für den Staats- und Körperschaftswald sind in der Regel zehnjährige Betriebspläne sowie jährliche Wirtschaftspläne aufzustellen. Die Körperschaften haben die für die Vermessungen und Vorratsaufnahmen erforderlichen Arbeitskräfte auf ihre Kosten zu stellen.
Für den Staats- und Körperschaftswald sind periodische Betriebspläne und jährliche Wirtschaftspläne aufzustellen.
Für Betriebe mit weniger als 200 Hektar Holzbodenfläche ist der periodische Betriebsplan in der Form eines Betriebsgutachtens aufzustellen. Im Einvernehmen mit…
Grundsätze für die Betriebsplanung und ihren Vollzug; dabei kann in bestimmten Fällen eine vereinfachte Betriebsplanung oder die Verlängerung des…
Die Betriebsnachweisungen über den Vollzug des jährlichen Wirtschaftsplans beinhalten die naturalen und finanziellen Ergebnisse der Waldbewirtschaftung.
„8. die Durchführung von Standorterkundungen, Waldfunktionskartierungen, forstlichen Rahmenplanungen, Waldzustandsinventuren, mittel- und langfristige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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