§ 97 SächsWGDuldung vorbereitender Maßnahmen (zu den §§ 91 bis 94 WHG)
Soweit es die Vorbereitung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben erfordert, haben die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der betreffenden Grundstücke auf…
§ 91 WHGGesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
Die zuständige Behörde kann Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken verpflichten, die Errichtung und den Betrieb von Messanlagen sowie die…
§ 64 Abs. 1 SächsWGBesondere Pflichten im Interesse des Ausbaus
Die Gewässereigentümer, die Anlieger und die Hinterlieger haben zu dulden, dass der Ausbauunternehmer oder seine Beauftragten die Grundstücke nach vorheriger…
§ 16 Abs. 1 WaStrGBundeswasserstraßengesetz
Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung notwendige Kampfmittelräumungen, archäologische…
§ 8 Abs. 1 SpurVerkErprGGesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr
Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben zur Vorbereitung von Planungen notwendige Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich…