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Die Prüfung erfolgt nur auf Einspruch.
Den Einspruch kann jede oder jeder an dieser Wahl zum Landtag Wahlberechtigte, jede an dieser Wahl beteiligte Partei, jede bei dieser Wahl als Unterzeichnende oder Mitunterzeichnende eines Wahlvorschlags aufgetretene Gruppe von Wahlberechtigten sowie in amtlicher Eigenschaft die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter und die Präsidentin oder der Präsident des Sächsischen Landtages einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich beim Landtag einzureichen und zu begründen; bei gemeinschaftlichen Einsprüchen soll eine Bevollmächtigte oder ein Bevollmächtigter benannt werden.
Der Einspruch muss beim Landtag binnen eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Wahl eingehen. Werden der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landtages nach Ablauf dieser Frist Umstände bekannt, die einen Wahlmangel begründen könnten, kann sie oder er innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden dieser Umstände Einspruch einlegen.
Die Vorschriften gelten entsprechend beim späteren Erwerb der Mitgliedschaft.
Wird der Einspruch zurückgenommen, kann der Landtag das Verfahren einstellen.
Die Erweiterung des Einspruchs und das Nachschieben von Wahlanfechtungsgründen nach Ablauf der Einspruchsfrist sind unzulässig.
Hat der Landtag über einen Einspruch ohne zureichenden Grund innerhalb der Frist des § 13 Absatz 1 Satz 2 des Sächsisches Wahlprüfungsgesetzes vom 22. Juni 1994…
Der Wahlprüfungsausschuss prüft, ob der Einspruch form- und fristgerecht eingelegt ist. Er klärt den Sachverhalt soweit auf, dass möglichst nach einem einzigen…
Der Einspruch nach § 1 Abs. 1 ist binnen einer Frist von zwei Monaten nach dem Wahltag einzulegen und zu begründen. Werden dem Präsidenten des Landtags nach…
Der Einspruch muß binnen einer Frist von zwei Monaten nach dem Wahltag beim Bundestag eingehen. Werden dem Präsidenten des Bundestages nach Ablauf dieser Frist…
Ein Einspruch der oder des Betroffenen ist binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Feststellung beim Vorstand der Kammer, in den übrigen Fällen zwei Wochen nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.