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Die Entscheidung des Landtages wird durch den Wahlprüfungsausschuss vorbereitet.
Der Wahlprüfungsausschuss besteht aus sieben ordentlichen Mitgliedern, sieben Stellvertretenden und je einem ständigen beratenden Mitglied der Fraktionen, die in ihm nicht durch ordentliche Mitglieder vertreten sind. Er wird vom Landtag aus seinen Mitgliedern für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Der Wahlprüfungsausschuss wird innerhalb und außerhalb der Sitzungen und Beratungen von der Landtagsverwaltung unterstützt.
Der Wahlprüfungsausschuss wählt mit Stimmenmehrheit aus seiner Mitte die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und seine Stellvertreterin oder seinen Stellvertreter. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des ältesten Mitglieds.
Der Wahlprüfungsausschuß besteht aus neun ordentlichen Mitgliedern, neun Stellvertretern und je einem ständigen beratenden Mitglied der Fraktionen, die in ihm…
Die Entscheidung des Landtages wird durch den Wahlprüfungsausschuss vorbereitet.
In Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „Wahlprüfungsausschuß“ durch das Wort „Wahlprüfungsausschuss“ ersetzt sowie nach dem Wort „Mitte“ werden die Wörter „die…
Der Wahlprüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Er beschließt mit…
Der Prüfungsausschuss wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die oder der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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