§ 2 Abs. 5 WoBetrQV SLVerordnung über bauliche Anforderungen für Einrichtungen nach dem Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetz (Saarländische Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsmindestbauverordnung) Vom 22. Juli 2021
In stationären Hospizen im Sinne von § 1a Absatz 2 des Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes sind nur Einzelzimmer zulässig. Die Absätze…
§ 39 Abs. 2 WTG DVO NRWVerordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes
Die Zimmer sind in ihrer Größe und Ausstattung so zu gestalten, dass dort die Aufnahme von mindestens einer Besucherin oder einem Besucher möglich ist. Für…
§ 38 Abs. 1 WTG NRWWohn- und Teilhabegesetz
In Hospizen sind nur Einzelzimmer zulässig.
§ 8 Abs. 4 WTG DVO NRWVerordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes
In jeder Einrichtung muss für je bis zu 30 Nutzerinnen und Nutzer, die in Doppelzimmern leben, mindestens ein freizuhaltendes Einzelzimmer vorhanden sein, um…
§ 14 Abs. 1 HeimMindBauVVerordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige
Wohnplätze für eine Person müssen mindestens einen Wohnschlafraum mit einer Wohnfläche von 12 m2 Wohnplätze für zwei Personen einen solchen mit einer Wohnfläche…