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Der Wohnraum dient dem Wohnen der Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihrer Betreuung und Versorgung. Bei der Gestaltung der Wohnräume soll den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner soweit wie möglich entsprochen werden. Dies gilt auch für die Verwendung eigener Möbel und sonstiger persönlicher Ausstattungsgegenstände einschließlich Hilfsmittel.
Der Wohnraum für eine Person muss mindestens eine Wohnfläche von 14 Quadratmetern und der Wohnraum für zwei Personen mindestens eine Wohnfläche von 22 Quadratmetern umfassen. Ein zugehöriger Sanitärraum oder Vorraum zählt nicht zur Wohnfläche. Wohnräume für mehr als zwei Bewohnerinnen oder Bewohner und Wohnräume in Durchgangszimmern sind unzulässig. Die Türen zu den Wohnräumen müssen abschließbar und im Notfall von außen zugänglich sein.
Für die Berechnung der Wohnfläche gelten die Vorschriften der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346), soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt. Wintergärten und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume sowie Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden nicht angerechnet.
Bewohnerzimmer müssen mindestens einen Wohnschlafraum mit einer Wohnfläche von mindestens 14 Quadratmeter für Einzelzimmer und mindestens 20 Quadratmeter für…
Wohnplätze für eine Person müssen mindestens einen Wohnschlafraum mit einer Wohnfläche von 12 m2 ferner eine Küche, eine Kochnische oder einen Kochschrank…
In anbieterverantworteten ambulant betreuten Wohngemeinschaften sind grundsätzlich Einzelzimmer vorzusehen. Werden auf Wunsch von Bewohnerinnen und Bewohnern…
Wohnplätze für eine Person müssen mindestens einen Wohnschlafraum mit einer Wohnfläche von 12 m2 Wohnplätze für zwei Personen einen solchen mit einer Wohnfläche…
Absatz 1 gilt entsprechend für Balkone und Loggien sowie für Räume und Anlagen, die zwar nicht zur Wohnung selbst gehören, die aber zur bestimmungsgemäßen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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