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In anbieterverantworteten ambulant betreuten Intensivpflege-Wohngemeinschaften muss für jeweils bis zu sechs Bewohnerinnen und Bewohner mindestens ein barrierefrei nutzbarer Sanitärraum mit einer Dusche, einer Toilette und einem Waschtisch zur Verfügung stehen. Ein Sanitärraum muss mit dem Rollstuhl nutzbar sein. Bei von mehreren Bewohnerinnen und Bewohnern genutzten Sanitärräumen ist eine Fäkalienspüle vorzusehen. Für Gäste und Personal ist ein separater Sanitärbereich mit Toilette und Händewaschplatz vorzuhalten.
Für Leistungsanbieter von anbieterverantworteten ambulant betreuten und Intensivpflege-Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen gelten die Regelungen…
Der Leistungsanbieter hat die Anforderungen nach den Absätzen 1 bis 3 und darüber hinaus insbesondere zu gewährleisten, dass
In den anbieterverantworteten ambulant betreuten Wohngemeinschaften sind grundsätzlich Einzelzimmer für die Bewohnerinnen und Bewohner vorzusehen. Auf ihren…
in den Wohngemeinschaften sind alle Wohnräume und Sanitärräume, welche von pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden, mit einer Rufanlage…
Eine Intensivpflege-Wohngemeinschaft liegt vor, wenn die Pflege und Betreuung von mindestens zwei außerklinisch intensivpflegebedürftigen Bewohnerinnen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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