§ 18 Abs. 2 MitwVLHeimGSVerordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Betriebs von Einrichtungen nach dem Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetz (Saarländische Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsmitwirkungsverordnung) Vom 22. November 2013
Die Bewohnervertretung wählt aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bestimmt die Stellvertretung. Diese oder dieser vertritt die…
§ 45 Abs. 1 SächsWTVOMitwirkung
Die Wohngemeinschaftsvertretung nach § 22 Absatz 1 des Sächsischen Wohnteilhabegesetzes wählt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen eine Vorsitzende…
§ 16 Abs. 1 SächsWTGSächsisches Wohnteilhabegesetz
Die Bewohnerinnen und Bewohner wirken in Angelegenheiten des Betriebs der Einrichtung mit. Hierzu wählen sie eine Bewohnervertretung. Die Mitglieder der…
§ 43 Abs. 1 SächsWTVOBestellung und Mitwirkung
Im Fall von § 16 Absatz 3 Satz 1 des Sächsischen Wohnteilhabegesetzes hat die zuständige Behörde unverzüglich eine Bewohnersprecherin oder einen…
§ 19 Abs. 2 MitwVLHeimGSVerordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Betriebs von Einrichtungen nach dem Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetz (Saarländische Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsmitwirkungsverordnung) Vom 22. November 2013
Die Beschlüsse der Bewohnervertretung werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der…