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Anliegen und Anträge der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten nach § 2 sind auf die Tagesordnung zu setzen und in der Bewohnerversammlung zu beraten.
Beschlüsse der Bewohnerversammlung werden mit einfacher Mehrheit der Bewohnerinnen und Bewohner gefasst. Die Beschlüsse sind den Bewohnerinnen und Bewohnern in geeigneter Form mitzuteilen.
Über die Bewohnerversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem Träger oder der Leitung der Einrichtung und einem weiteren Mitarbeiter der Einrichtung zu unterzeichnen ist. In der Niederschrift sind neben dem Datum der Bewohnerversammlung mindestens die gefassten Beschlüsse wiederzugeben. Niederschrift und Unterzeichnung können auch elektronisch erfolgen. Unterabschnitt 3. Externer Bewohnerbeirat