§ 52 Nr. 10 SächsWTVOOrdnungswidrigkeiten
in anbieterverantworteten ambulant betreuten oder Intensivpflege-Wohngemeinschaften entgegen § 46 Absatz 1 Satz 1 Vorschläge, Anträge oder Beschwerden der…
§ 41 Abs. 3 SächsWTVOAufgaben und Gegenstand der Mitwirkung
Die Bewohnervertretung wird von der Einrichtungsleitung und dem Träger rechtzeitig in die Entscheidungsfindung der Angelegenheiten nach Absatz 2 einbezogen und…
§ 26 Abs. 2 WTG NRWWohn- und Teilhabegesetz
Wirken mehrere Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter im Rahmen einer Wohngemeinschaft zusammen, so haben sie schriftlich festzuhalten, wer die…
§ 6 Abs. 4 MitwVLHeimGSVerordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Betriebs von Einrichtungen nach dem Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetz (Saarländische Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsmitwirkungsverordnung) Vom 22. November 2013
Anträge oder Beschwerden des Mitwirkungsgremiums sind von dem Träger oder der Leitung grundsätzlich in angemessener Frist zu beantworten. Als angemessen gilt…
§ 12 Abs. 5 SächsWTGSächsisches Wohnteilhabegesetz
Bei anbieterverantworteten ambulant betreuten Wohngemeinschaften haben die Bewohnerinnen und Bewohner hinsichtlich des Einzuges von Bewohnerinnen und Bewohnern…