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Über das Vermögen und die Schulden ist Buch zu führen oder ein anderer Nachweis zu erbringen. Das Nähere regelt das Staatsministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Rechnungshof.
Der Nachweis über das Vermögen und die Schulden kann mit der Buchführung über die Einnahmen und Ausgaben verbunden werden.
Über das Vermögen und die Schulden ist Buch zu führen oder ein anderer Nachweis zu erbringen. Das Nähere regelt das Bundesministerium der Finanzen im…
Der Nachweis über das Vermögen und die Schulden kann mit der Buchführung über die Einnahmen und Ausgaben verbunden werden.“
Über das Vermögen und die Schulden ist Buch zu führen oder ein anderer Nachweis zu erbringen. Die Buchführung über das Vermögen und die Schulden kann mit der…
Über das Vermögen und die Schulden ist nach näherer Anordnung des Finanzministeriums ein Nachweis zu erbringen.
Über das Vermögen und die Schulden ist ein Nachweis zu erbringen. Der Nachweis über die Schulden wird nach der Landesschuldenordnung vom 12. Dezember 2002…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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