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Unterlagen, die der Rechnungshof zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich hält, sind ihm auf Verlangen innerhalb einer bestimmten Frist zu übersenden oder seinen Beauftragten vorzulegen.
Dem Rechnungshof und seinen Beauftragten sind die erbetenen Auskünfte zu erteilen.
Unterlagen, die der Bundesrechnungshof zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich hält, sind ihm auf Verlangen innerhalb einer bestimmten Frist zu…
Unterlagen, die der Rechnungshof zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich hält, sind ihm auf Verlangen innerhalb einer bestimmten Frist zu übersenden oder…
Unterlagen, die der Landesrechnungshof zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich hält, sind ihm auf Verlangen innerhalb einer bestimmten Frist zu…
Der Rechnungshof ist befugt, beim Ausschuss, beim Rat und bei der Kommission alle Informationen einzuholen, die er für die Wahrnehmung der ihm durch diesen…
Dem Landesrechnungshof und seinen Beauftragten sind die erbetenen Auskünfte zu erteilen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.