§ 67 BVerfGGO 2015Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
Die Richterinnen und Richter tragen in der mündlichen Verhandlung eine Robe mit Barett.
II. BPräsKldgBDiGAnOAnordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei den Bundesdisziplinargerichten
Die Farbe der Amtstracht ist für die Richter und die Beamten bei dem Bundesdisziplinarhof und für den Bundesdisziplinaranwalt karmesinrot, für die Richter und…
Art 1 BPräsKldgBAG/BSGAnOAnordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundesarbeitsgericht und bei dem Bundessozialgericht
Die Amtstracht der Richter und der Urkundsbeamten bei dem Bundesarbeitsgericht und bei dem Bundessozialgericht besteht aus einer Amtsrobe und einem Barett. Zur…
I. BPräsKldgBDiGAnOAnordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei den Bundesdisziplinargerichten
Die Amtstracht der Bundesrichter, des Bundesdisziplinaranwalts sowie der für ihn auftretenden Beamten, der Vorsitzenden der Bundesdisziplinarkammern und der…
§ 18 SAG GVGGesetz Nr. 951 - Saarländisches Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (SAG GVG) Vom 4. Oktober 1972
Richter, Staatsanwälte, Amtsanwälte und Urkundsbeamte der Geschäftsstelle tragen in Strafsachen während der Hauptverhandlung und im Erkenntnisverfahren nach der…