Gesetz Nr. 951 - Saarländisches Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (SAG GVG) Vom 4. Oktober 1972
Das Ministerium der Justiz wird ermächtigt, außerhalb des Sitzes eines Amtsgerichts Zweigstellen zu errichten oder Gerichtstage zuzulassen. Zweiter Abschnitt Staatsanwaltschaften
§ 7a SAG GVGKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen