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Das Ministerium der Justiz kann einen Beamten des gehobenen Justizdienstes zum Amtsanwalt bestellen.
Der Leitende Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht kann damit beauftragen, nebenamtlich die Vertretung der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung vor dem Einzelrichter (örtliche/r Sitzungsvertreter/Sitzungsvertreterin) wahrzunehmen. [6] Den örtlichen Sitzungsvertretern kann eine Vergütung gewährt werden, die das Ministerium der Justiz festsetzt.[7]
mit Zustimmung des Präsidenten des Landgerichts Beamte/Beamtinnen des gehobenen Justizdienstes,
mit Zustimmung des Präsidenten des Saarländischen Oberlandesgerichts Rechtsreferendare/Rechtsreferendarinnen
Die beamtenrechtlichen Vorschriften über die Ernennung und die Laufbahnen bleiben unberührt. Dritter Abschnitt Geschäftsstelle