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Die Tierseuchenkasse regelt ihre Angelegenheiten durch Satzungen [4].
Die Satzungen bedürfen der Genehmigung des Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales.
Satzungen sind im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu geben. Sie treten am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn kein anderer Zeitpunkt bestimmt ist. Verwaltung und Verfassung