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Die Tierseuchenkasse leistet Entschädigungen für Tierverluste nach den Vorschriften des Tierseuchengesetzes. Sie unterstützt ferner behördliche Maßnahmen zur planmäßigen Bekämpfung von Tierseuchen und anderen Tierkrankheiten. Die Tierseuchenkasse des Saarlandes hat die Aufgabe, sich gemäß den jeweils im Saarland gesetzlich geltenden Bestimmungen an den Kosten der Tierkörperbeseitigung von Vieh zu beteiligen. Die Tierseuchenkasse des Saarlandes kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter bedienen.