Art. 3 Abs. 6 Nr. 4 Buchst. b SN-2499Gesetz zur Änderung des Sächsischen Meldegesetzes und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung
Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt: „(2) Die Aufgaben der SAKD nach § 4a sind Weisungsaufgaben. Fachaufsichtsbehörde ist das Staatsministerium des…
§ 4 Abs. 3 SächsAGBMGSächsisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes
Die Fachaufsicht über die SAKD obliegt dem Staatsministerium des Innern.
Art. 6 Nr. 1 SN-17497Zweites Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
„(3) Auf die Wirtschaftsführung der SAKD finden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung…