§ 18 Abs. 1 SN-14070Sächsisches E-Government-Gesetz
Der Freistaat Sachsen und die sächsischen Kommunen arbeiten bei dem Ausbau ihrer informationstechnischen Systeme zusammen. Ziel dieser Kooperation ist…
Art. 3 Nr. 2 SN-13804Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
§ 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Anwendungsbereich Zur gemeinsamen Erfüllung ihrer Aufgaben können Gemeinden und Landkreise zusammenarbeiten, soweit gesetzlich…
§ 1 SächsKomZGSächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
Zur gemeinsamen Erfüllung ihrer Aufgaben können Gemeinden und Landkreise zusammenarbeiten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Art. 3 Nr. 1 Buchst. a SN-18219Gesetz zur Weiterentwicklung des E-Governments im Freistaat Sachsen
Nach Absatz 1 Satz 1 werden folgende Sätze eingefügt: „Unter dem Vorbehalt der Finanzierung nach § 10 Absatz 3 koordiniert sie die Entwicklung und…
Art 91c Abs. 1 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Bund und Länder können bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb der für ihre Aufgabenerfüllung benötigten informationstechnischen Systeme zusammenwirken.