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Das Sondervermögen des Landes wird vom Ministerium der Finanzen verwaltet. Die Verwaltung der Mittel des Sondervermögens wird der Landeshauptkasse des Saarlandes übertragen. Für die Verwaltung werden keine Kosten erstattet. Der Zahlungsverkehr wird über ein Verwahrkonto bei der Landeshauptkasse des Saarlandes abgewickelt.
Die dem Sondervermögen des Landes zufließenden Mittel einschließlich der Erträge sind in Schuldscheinen des Landes zu marktüblichen Bedingungen anzulegen. Die Schuldscheine und die jeweiligen Zinserträge sind bei Fälligkeit auf dem Verwahrkonto des Sondervermögens gutzuschreiben.