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Das Sondervermögen des Landes wird von dem für Finanzen zuständigen Ministerium verwaltet. Diese Verwaltung umfasst insbesondere die Zuweisung von Mitteln an die für den Vollzug der Maßnahmen zuständigen Stellen. Der Zahlungsverkehr wird über ein Verwahrkonto bei der Landeshauptkasse des Saarlandes abgewickelt. Für die Verwaltung durch das Land werden keine Kosten erstattet. Die dem Sondervermögen zufließenden Mittel sind in unverzinslichen Schuldscheinen des Landes anzulegen. Die Schuldscheine sind bei Fälligkeit auf dem Verwahrkonto des Sondervermögens gutzuschreiben.