§ 11 Abs. 1 StrVerkSiVVerordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
§ 5 Art115VVerordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 8 Abs. 1 EVerkSiVVerordnung zur Sicherstellung des Eisenbahnverkehrs
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 20 WpIVergVVerordnung über die aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Mittleren Wertpapierinstituten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 RoVRaumordnungsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.