Verordnung zum Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland (Saarländische Behindertengleichstellungsverordnung - SBGVO) Vom 19. September 2006
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 17 SBGVO
§ 17 SBGVOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen