§ 54 SchaumwZwStVVerordnung zur Durchführung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes
Für Beförderungen von Schaumwein, Zwischenerzeugnissen oder Wein des steuerrechtlich freien Verkehrs aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten,…
§ 11 Abs. 5 SchaumwZwStGBeförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 beginnt die Beförderung unter Steueraussetzung, wenn der Schaumwein das Steuerlager verlässt oder am Ort der Einfuhr in…
§ 31 Abs. 2 BierStGBiersteuergesetz
Für Beförderungen unter Steueraussetzung zur Ausfuhr kann die Mitteilung nach Artikel 21 Absatz 5 der Systemrichtlinie bis zum 13. Februar 2024 auf anderem Wege…
§ 10 Abs. 4 SchaumwZwStGBeförderungen im Steuergebiet
In den Fällen des Absatzes 1 beginnt die Beförderung unter Steueraussetzung, wenn der Schaumwein das Steuerlager verlässt oder am Ort der Einfuhr in den…
§ 12 Abs. 3 SchaumwZwStGAusfuhr
In den Fällen des Absatzes 1 beginnt die Beförderung unter Steueraussetzung, wenn der Schaumwein das Steuerlager verlässt oder am Ort der Einfuhr in den…