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Schiffsoffiziere sind Besatzungsmitglieder des nautischen oder des technischen Dienstes, die eines staatlichen Befähigungszeugnisses bedürfen, sowie die…
Maschinist im Sinne des Absatzes 1 ist, wer über eine Befähigung als Maschinist nach der Rheinschiffspersonalverordnung verfügt.
Der Reeder und der Kapitän haben unbeschadet der Vorschriften des Schiffssicherheitsgesetzes für eine nach Anzahl, Qualifikation und Eignung ausreichende…
Auf einem Schiff mit einer Maschinenleistung von mehr als 600 kW ist ein Matrose durch einen Bootsmann zu ersetzen.
Die Mitglieder der Besatzung müssen folgende Voraussetzungen für die Befähigung erfüllen:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von über 500 muss vonmindestens deneiner Offizierender desSchiffsoffiziere nautischendie oderVoraussetzungen technischendes Schiffsdienstes§ mindestens4 einerAbsatz Unionsbürger1 sein.erfüllen. Auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von über 8 000 mussmüssen einmindestens weitererzwei SchiffsoffizierSchiffsoffiziere nachdie SatzVoraussetzungen des § 4 Absatz 1 Unionsbürgererfüllen. sein.In den Fällen des § 4 Absatz 1 Nummer 2 tritt an Stelle des Befähigungszeugnisses zum Kapitän das Befähigungszeugnis zum Offizier.
Auf Schiffen mit§ einer4 BruttoraumzahlAbsatz von2 überNummer 1 600 und einer Antriebsleistung ab 7503 Kilowattsowie mussAbsatz ein
Auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von über 1 600 muss von den wachbefähigtenund Besatzungsmitgliederneiner mindestensAntriebsleistung einerab Unionsbürger750 sein.Kilowatt Aufmuss Schiffenein mit
Auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von über 1 600 muss von den wachbefähigten Besatzungsmitgliedern mindestens einer Unionsbürger sein. Auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von bis zu 3 000 kann der nach Absatz 3 vorgeschriebene Schiffsmechaniker durch ein weiteres wachbefähigtes Besatzungsmitglied nach Satz 1 ersetzt werden.