§ 29 Abs. 2 Nr. 1 SchfHwGGeschäftsführung
die Feststellung und Zahlung der Leistungen,
§ 30 SchfHwGAufsicht
Die Rechts- und Fachaufsicht über die Versorgungsanstalt führt das Bundesamt für Soziale Sicherung. § 88 Absatz 1 und 2, § 89 Absatz 1 und § 94 Absatz 2 Satz 3…
§ 28 Abs. 1 SchfHwGTräger der Zusatzversorgung; Verordnungsermächtigung
Die bisherige Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister wird zur Versorgungsanstalt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger…
§ 37 Abs. 7 SchfHwGRuhegeld
Für Versorgungsberechtigte im Beitrittsgebiet ist § 56a Absatz 1 des Schornsteinfegergesetzes in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung entsprechend…
§ 27 Abs. 2 SchfHwGSchließung der Zusatzversorgung
Die am 31. Dezember 2012 festgestellten Versorgungsleistungen Ruhegeld, Witwen- und Witwergeld, Waisengeld sowie Leistungen aus dem Härtefonds werden…