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Die Schornsteinfeger-Innung bestellt für die Ausgleichskasse einen Verwalter.
Die Einnahmen und Ausgaben der Ausgleichskasse sind gesondert von der Buchführung der Innung aufzuzeichnen. Das Vermögen der Ausgleichskasse ist getrennt von dem Vermögen der Innung zu verwalten.
Der Verwalter hat zum Jahresabschluss eine Jahresrechnung aufzustellen. Die Jahresrechnung ist durch die Handwerkskammer zu prüfen.