§ 8 SächsSchKGAGSächsisches Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz
Die Anerkennung einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle aufgrund der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit,…
§ 3 Abs. 5 Nr. 3 SächsSchKGAGSächsisches Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz
die Anerkennungsvoraussetzungen nach § 9 SchKG und § 4 nicht mehr erfüllt sind oder
§ 1 BeratungsGAusfG SL 2006Gesetz Nr. 1597 zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes Vom 12. Juli 2006
Dieses Gesetz regelt das Verfahren zur Anerkennung und Förderung von Beratungsstellen nach den Vorschriften des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von…
§ 3 Abs. 1 BeratungsGAusfG SL 2006Gesetz Nr. 1597 zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes Vom 12. Juli 2006
Zuständig für die Anerkennung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen nach den §§ 8 und 9 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ist das Ministerium für…
§ 1 Abs. 2 SächsSchKGAGSächsisches Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz
Das Gesetz regelt die Aufgaben der Beratungsstellen, die Anerkennung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen nach § 9 SchKG und die staatliche Förderung…