Art. 1 SN-12855Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Verordnung über die Förderung von Beratungsstellen nach dem Sächsischen Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz und der Förderzuständigkeitsverordnung SMS
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Förderung von Beratungsstellen nach dem Sächsischen…
§ 3 Abs. 5 Nr. 3 SächsSchKGAGAnerkennungsverfahren
die Anerkennungsvoraussetzungen nach § 9 SchKG und § 4 nicht mehr erfüllt sind oder
Art. 17 SN-12679Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung der Standortkonzeption sowie zur Rechtsbereinigung
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Förderung von Beratungsstellen nach dem Sächsischen Ausführungsgesetz zum…
§ 4 Abs. 4 SächsSchKGAGLandesrechtliche Anforderungen an Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
Im Einzelfall kann das Staatsministerium für Soziales eine Beratungsstelle anerkennen, wenn die Voraussetzungen der Absätze 1 bis 2 nicht vollständig erfüllt…
Art. 1 SN-16706Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Verordnung über die Förderung von Beratungsstellen nach dem Sächsischen Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Förderung von Beratungsstellen nach dem Sächsischen…