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1Die Gliederung des Schulwesens wird insbesondere durch die Besonderheiten der Altersstufen, die Vielfalt der Anlagen und Fähigkeiten und die Mannigfaltigkeit der Lebens- und Berufsaufgaben bestimmt. 2Für Übergangsmöglichkeiten unter den verschiedenen Schulformen ist zu sorgen.
Bei der Gestaltung und Gliederung des Schulwesens ist den Erkenntnissen der Wissenschaft Rechnung zu tragen und darauf zu achten, dass die Einheit des deutschen Schulwesens gewahrt wird.
1Das Schulwesen des Landes wird nach Gebietsteilen in Schulregionen aufgegliedert. 2In der Schulregion sollen 3Das Nähere wird im Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) geregelt.
das Bildungsangebot die Struktur und den Umfang des Gebietsteiles berücksichtigen und darüber hinaus dem Einzelnen den bestmöglichen Zugang zu Bildungseinrichtungen gewährleisten, die seiner Eignung und Neigung entsprechen,
Die Schulaufsichtsbehörde wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport durch Rechtsverordnung die Aufgliederung des Landes in Schulregionen vorzunehmen.
Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Landes. Die Schulaufsicht umfasst die Gesamtheit der Befugnisse zur zentralen Ordnung, Organisation,…
Die staatliche Verantwortung für die Gestaltung des Schulwesens wird durch die Mitwirkungsrechte nicht eingeschränkt. Die Aufsicht des Landes über das…
Das Schulwesen ist nach Schulstufen aufgebaut und in Schulformen gegliedert. Schulstufen sind die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II. Die…
Das Schulwesen gliedert sich in folgende Schularten:
1Bei der Errichtung, Änderung, Auflösung und Unterhaltung der öffentlichen Schulen wirken das Land und die Schulträger nach den Vorschriften dieses Gesetzes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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