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Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
Der Umfang der Schulaufsicht über die privaten Schulen wird durch deren Rechtsstellung nach Artikel 7 Abs. 4 und 5 des Grundgesetzes und nach dem Gesetz Nr. 751 „Privatschulgesetz“ vom 30. Januar 1962 (Amtsbl. S. 159) in seiner jeweils geltenden Fassung bestimmt.
Die Schulaufsicht über die Schulen in öffentlicher Trägerschaft umfasst insbesondere die Fachaufsicht über Unterricht und Erziehung in den Schulen, die…
Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Landes. Die Schulaufsicht umfasst die Gesamtheit der Befugnisse zur zentralen Ordnung, Organisation,…
Die Schulaufsicht umfasst die Beratung der Schulen und die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes sowie der auf der Grundlage dieses…
Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Freistaates.
Die Befugnisse der staatlichen Schulaufsicht gemäß Artikel 7 Abs. 1 des Grundgesetzes, Artikel 27 Abs. 2 der Verfassung des Saarlandes und § 52 des…
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