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Dem am 6. Februar 2024 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Saarland über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters wird zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 in Kraft tritt, ist im Amtsblatt des Saarlandes durch den Chef der Staatskanzlei bekannt zu machen.