Gesetz Nr. 2137 über die Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Saarland über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters Vom 24. April 2024
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 2 SchRegRPStVtrG SL
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