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Maßgeblich für die Eingruppierung sind die Gruppenmerkmale. Die Tätigkeitsbeispiele dienen der Erläuterung, sie sind kein abschließender Katalog. Bei der Eingruppierung in die Bewertungsgruppen sind nicht die beruflichen Bezeichnungen oder Stellenbeschreibungen, sondern die tatsächlich verrichtete, andauernd überwiegende Tätigkeit und die Anforderungen an die Beschäftigten maßgebend.
Der Tagessatz errechnet sich mit 1/22, der Stundensatz mit 1/173 der genannten Monatsentgelte.
Das Entgelt beträgt: Tätigkeiten Stundenentgelt Monatsentgelt brutto in Euro brutto in Euro ab 1.3.2025 ab 1.9.2025 ab 1.3.2025 ab 1.9.2025 Bewertungsgruppe 1 13,02 13,02 2 252 2 252 Gruppenmerkmale: Hilfstätigkeiten, die geringe fachliche Kenntnisse erfordern, für die lediglich eine Einweisung erforderlich ist. Tätigkeitsbeispiele: Hallen-, Etagen-, Küchenhilfskräfte und Spüler; Zimmerfrauen im 1. Beschäftigungsjahr; Reinigungstätigkeiten öffentlicher Bereiche; im Hallenbereich (Page, Bote, Abräumer, Tellerträger); Reinigungskraft. Bewertungsgruppe 2 13,50 14,30 2 336 2 474 Gruppenmerkmale: angelernte Hilfskräfte ohne abgeschlossene Berufsausbildung mit Tätigkeiten, die fachliche Kenntnisse erfordern, die durch Anleiten in betrieblicher Praxis in dem betreffenden Tätigkeitsbereich erworben wurden. Tätigkeitsbeispiele: Zimmerfrauen ab dem 2. Beschäftigungsjahr; Portierassistent; Wagenmeister; Telefonist mit Sprachkenntnissen; Buffetkraft ohne Abrechnung; Verkäufer mit Abrechnung; Restaurantkassierer; Reinigungskraft ab dem 5. Beschäftigungsjahr; Topfspüler mit deutlich überwiegender manueller Tätigkeit; Frühstücksköche; Frühstücksservice; Bankettservice; Poolservice; Animation Sport/Unterhaltung; Tätigkeiten in der Küche; Servicekräfte; Fachkraft im Gastgewerbe; multifunktionaler Mitarbeiter; Wäschereipersonal. Bewertungsgruppe 3 15,00 16,50 2 595 2 855 Gruppenmerkmale: Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung und Hilfskräfte nach 6-jähriger Tätigkeit. 3.1 Fachkräfte im 1. und 2. Beschäftigungsjahr sowie „Fachkraft im Gastgewerbe“ im 2. Beschäftigungsjahr. 3.2 Fachkräfte ab dem 3. Beschäftigungsjahr. Tätigkeitsbeispiele: Hausdamenassistenz; Koch; Restaurantfachmann; Hotelfachmann; Konditor; kaufmännische und Empfangsangestellte; Bäcker; Hallenangestellte; Nachtportier; Handwerker; Büffet-/Barkraft mit Abrechnung; Night Auditor; Reservierungsmitarbeiter; Einzelhandelskaufleute in Parkshops; Schwimmbadaufsicht; Masseure; Demi-Chef; Portier; Empfangsmitarbeiter; Steward; Magazin-Lagerverwalter; Diätassistent; multifunktionale Mitarbeiter. Bewertungsgruppe 4 16,00 17,00 2 768 2 941 Gruppenmerkmale: Fachkräfte mit erweiterten Fachkenntnissen und erhöhter Verantwortung. Tätigkeitsbeispiele: Koch; Portier; Handwerker; Lohnbuchhalter; Finanzbuchhalter; Bankettleitung; Bademeister; Empfangsmitarbeiter; Demi-Chef de Rang; Demi-Chef de Partie. Bewertungsgruppe 5 16,50 17,50 2 855 3 028 Gruppenmerkmale: Fachkräfte mit umfangreichen Fachkenntnissen und mindestens 5-jähriger Berufstätigkeit oder Verantwortung für einen Teilbereich beziehungsweise mit erweiterter Selbstständigkeit. In der Regel ist eine Führungsverantwortung für 1 bis 3 Vollzeitkräfte (Auszubildende) mit dieser Tätigkeit verbunden. Tätigkeitsbeispiele: Chef de Partie; Empfangsangestellter als Schichtleiter; Alleinkoch ohne Hilfskräfte in der Küche; Chef de Rang; Portier; Lohnbuchhalter; Finanzbuchhalter; Bankettleitung; Bademeister. Bewertungsgruppe 6 17,00 18,00 2 941 3 114 Gruppenmerkmale: Führungskräfte mit in der Regel mehrjähriger Berufserfahrung, umfangreichen Fachkenntnissen und erhöhter Verantwortung, die einen Überblick über betriebliche Zusammenhänge voraussetzen und selbstständiges Disponieren im Rahmen der betrieblichen Gegebenheiten erfordern. Diese Tätigkeiten sind in der Regel mit der Verantwortung für einen Teilbereich und mit der andauernden Führungsverantwortung für 4 bis 6 Vollzeitkräfte (Auszubildende) verbunden. Tätigkeitsbeispiele: Sous-Chef; Oberkellner; Chefportier; Hausdame; Hauptkassierer am Empfang oder in der Verwaltung; Bilanzbuchhalter; Hausdame; Bar-Chef; Handwerker mit besonderer Verantwortung; Floormanager im Ferienpark; Tournant; Bankettleitung; stellvertretender Empfangschef; stellvertretender Restaurantleiter; Spa-Manager; Night Auditor; Sommelier. Bewertungsgruppe 7 Freie Vereinbarung, mindestens jedoch 150 % der BW 3.1 Gruppenmerkmale: Führungskräfte, die über genaue Kenntnisse der gesamtbetrieblichen Zusammenhänge verfügen und ihre Tätigkeit selbstständig erledigen. Diese Tätigkeiten sind in der Regel mit der Verantwortung für mehr als einen Teilbereich und mit der andauernden Führungsverantwortung für mehr als 6 Vollzeitkräfte und der Berechtigung, Auszubildende auszubilden („AE“), verbunden (Voraussetzung ist, dass im Betrieb im entsprechenden Tätigkeitsbereich ausgebildet wird). Tätigkeitsbeispiele: Küchenchef; Küchenmeister; Restaurantmeister; Hotelmeister; leitende Hausdame; Werkstattleiter; Empfangschef; Restaurantleiter (F&B Manager); Reservierungsleiter; Revenue-Manager; Bankett-Sales-Leiter; Personalleiter; Night-Manager.
Die Bewertungsgruppe BW 1 hat immer mindestens einen Abstand von 0,20 Euro zum gesetzlichen Mindestlohn. Steigt der Mindestlohn im Jahr 2026 über den angegebenen Wert, so erhöht sich ebenfalls die Bewertungsgruppe BW 1 um den Abstand von 0,20 Euro zum Mindestlohn.