§ 48 SchRGBei der Verfolgung des Rechts aus der Schiffshypothek gilt zugunsten des Gläubigers als Eigentümer, wer im Schiffsregister als Eigentümer eingetragen ist. Das…
§ 15 Abs. 2 LuftFzgGGesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
Ist ein eingetragenes Recht gelöscht, so wird vermutet, daß es nicht mehr besteht.
§ 22 SchRegOSchiffsregisterordnung
Ist seit 30 Jahren keine Eintragung im Schiffsregister erfolgt und ist nach Anhörung der zuständigen Schiffahrtsbehörde, bei Seeschiffen auch der…
§ 53 Abs. 2 SchRGDie Vorschriften des § 16 über den öffentlichen Glauben des Schiffsregisters gelten für die in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche nicht.
§ 50 Abs. 2 SchRegOSchiffsregisterordnung
Wird bei der Übertragung eines Schiffs auf ein anderes Blatt ein eingetragenes Recht nicht mitübertragen, so gilt es als gelöscht.