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Als Vorhafensperrsignal werden zwei feste rote Lichter übereinander verwendet. Das Vorhafensperrsignal wird auf dem Signalturm auf der Westmole gezeigt. Mit dem Zeigen des Vorhafensperrsignals ist das Einlaufen in den Neuen Vorhafen verboten.
Als Schleusensignale werden auf dem Signalturm auf der Westmole und auf den Schleusenhäuptern gezeigt:
Einfahren in die Seeschleuse und Zufahrt durch den Neuen Vorhafen zum Zwecke der Schleusung verboten (zwei feste rote Lichter nebeneinander).
Freigabe wird vorbereitet, Sportboote dürfen zum Zwecke der Schleusung in den Neuen Vorhafen einlaufen (ein festes rotes Licht).
Einfahrt frei (zwei feste grüne Lichter und zusätzlich ein festes weißes Licht über dem linken grünen Licht).
Durchfahren/Einfahren verboten (Brücken/Schleuse geschlossen)ohne Einschränkungen:zwei feste rote Lichter nebeneinander;die Freigabe wird vorbereitet:ein festes…
Das Befahren der Wasserflächen der in Absatz 1 bezeichneten Häfen und des in Absatz 2 bezeichneten Bootsanlegers ist verboten. Satz 1 gilt nicht für…
1.Fahrzeuge dürfen aus einem Hafen oder einer Nebenwasserstraße nur ausfahren und in die Hauptwasserstraße einbiegen oder die Hauptwasserstraße überqueren oder…
Verbot der Einfahrt in einen Hafen oder eine Nebenwasserstraße, die in der angezeigten Richtung liegen: rotes Licht A.1 und leuchtender Pfeil. (§ 6.16 Nr. 4)
Verbot der Einfahrt in einen Hafen oder eine Nebenwasserstraße, die in der angezeigten Richtung liegen: rotes Licht A.1 und leuchtender Pfeil(§ 6.16 Nr. 4)...…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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