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In dem Genehmigungsbescheid ist darauf hinzuweisen,
dass die Teilnahme an der Erhebung für Schüler, Lehrer und Erziehungsberechtigte freiwillig ist und der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Betroffenen, bei minderjährigen Schülern auch ihrer Erziehungsberechtigten, auf dem Formblatt bedarf, das dem Ministerium für Bildung und Kultur vorlag,
dass die Betroffenen vom Antragsteller in dem dem Ministerium für Bildung und Kultur vorgelegten Informationsschreiben über das Ziel, den wesentlichen Inhalt, den Umfang und die Methode des Forschungsvorhabens sowie der Erhebung, die Art ihrer Beteiligung hieran, die Verwendung der Daten sowie die Freiwilligkeit der Teilnahme und die Notwendigkeit ihrer vorherigen schriftlichen Einwilligung, bei minderjährigen Schülern auch ihrer Erziehungsberechtigten, zu informieren sind,
dass bei der Erhebung nur die Unterlagen (Fragebogen, Testbogen u.Ä) verwendet werden dürfen, die dem Ministerium für Bildung und Kultur vom Antragsteller vorgelegt wurden.
Die Genehmigung ist mit folgenden Auflagen zu versehen:
Soweit personenbezogene Daten nicht anonym erhoben werden können, ist sicherzustellen,
dass die Daten nur für die Zwecke der betreffenden Untersuchung verwendet werden,
Die Erhebung ist soweit wie möglich ohne Inanspruchnahme von Unterrichtszeit durchzuführen.
dass die Daten auch in verschlüsselter Form Dritten nicht zugänglich gemacht werden,
Die zur Durchführung der Erhebung in der Schule erforderlichen organisatorischen Maßnahmen sind jeweils mit dem Schulleiter abzustimmen und bedürfen seiner Zustimmung.
Die Ergebnisse der Erhebung und ihre Auswertung sind dem Ministerium für Bildung und Kultur schriftlich mitzuteilen.
dass die Daten zu anonymisieren sind, sobald dies ohne Beeinträchtigung des Erfolgs der Untersuchung möglich ist,
dass auch die in verschlüsselter Form gespeicherten Daten nach ihrer Auswertung zu löschen sind,
dass die gemäß § 11 SDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherung erfolgen,
dass aus der Untersuchung insbesondere im Fall einer Veröffentlichung keine Rückschlüsse auf die Identität einzelner Schüler, Lehrer, Erziehungsberechtigter oder sonstiger Personen gezogen werden können.